Allgemeine Geschäftsbedingungen für Content Creation
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „AGB“) sind integraler und wesentlicher Bestandteil des Schreibens für die Erlaubnis zur Verwendung und Veröffentlichung von persönlichen Bildern und anderen Inhalten (das „Schreiben“). Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen der AGB und den Bestimmungen des Schreibens haben letztere Vorrang.
- Begriffsbestimmungen
- Für die Zwecke des Schreibens, zusätzlich zu jeder anderen Begriffsdefinition im Schreiben:
- bezeichnet „Inhalte“ Videos, Fotos, Artikel und/oder jede andere Form von digitalem Inhalt, einschließlich Bildern und allen anderen verbalen und/oder figurativen Elementen, die sie umfassen, zu deren Erstellung sich der Content Creator in Ausführung des Schreibens verpflichtet;
- bezeichnet „Schreiben“ das Schreiben für die Erlaubnis zur Verwendung und Veröffentlichung von persönlichen Bildern und anderen Inhalten;
- bezeichnet „Rechte am Bild“ alle wirtschaftlichen Nutzungsrechte, einschließlich der Verwertungsrechte für Werbe- und Promotionszwecke, in Italien und weltweit, des Namens, des Bildes, der Stimme, des Namenszugs und anderer Attribute der Persönlichkeit des Content Creators, sowie das Recht, die entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen mit Dritten einzugehen;
- bezeichnet „Rechte an Geistigem Eigentum“, beispielhaft, aber ohne Einschränkung darauf, alle eingetragenen und nicht eingetragenen gewerblichen Schutzrechte (beispielhaft, aber ohne Einschränkung darauf, Marken oder andere Unterscheidungszeichen, Patente für Erfindungen oder Gebrauchsmuster und Design), alle Urheberrechte und verwandten Schutzrechte, alle Softwarerechte (wie, beispielhaft, aber ohne Einschränkung darauf, Rechte an Quellcode, Objektcode, Algorithmen, logischen und grafischen Schnittstellen und APIs sowie Rechte an etwaigen Updates und Releases) und an Datenbanken, Betriebsgeheimnisse und Know-how sowie alle damit verbundenen Nutzungsrechte und/oder wirtschaftlichen Nutzungsrechte;
- bezeichnet „Auftrag“ die Erstellung der Inhalte zu den im Schreiben festgelegten Bedingungen;
- bezeichnet „Vertrauliche Informationen“ alle Informationen, die sich auf Geschäftspläne, Finanz- und Strategiepläne, Projekte, Geschäftsprogramme in Bezug auf Kunden, Lieferanten oder anderweitig in Bezug auf Produkte (einschließlich der Produkte), Herstellungsverfahren, Marketing und Vertrieb beziehen, sowie Informationen über Mitarbeiter und/oder Kooperationspartner, Forschungsaktivitäten und alle Dokumente, die als vertraulich gekennzeichnet oder dem Content Creator als solche angezeigt werden;
- bezeichnet „Marke“ die Marke „Koala Babycare“, die Eigentum der Gesellschaft ist, in der von der Gesellschaft eingetragenen und verwendeten Wort- und Bildversion;
- bezeichnet „Produkte“ die Produkte der Marke „Koala Babycare®“, die von der Gesellschaft hergestellt und/oder vermarktet werden.
- Für die Zwecke des Schreibens, zusätzlich zu jeder anderen Begriffsdefinition im Schreiben:
- Rechte an Geistigem Eigentum und Nutzung von Inhalten
- Der Content Creator nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass die Inhalte und/oder jeder andere Inhalt, die/der gemäß dem Schreiben erstellt wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf diejenigen Inhalte, die vom Content Creator erstellt und nicht von der Gesellschaft gemäß Artikel 2 des Schreibens genehmigt werden, vom Content Creator ausschließlich im Namen und zum Nutzen der Gesellschaft erstellt werden.
- Der Content Creator erklärt und garantiert, dass er der ausschließliche Inhaber der Rechte an Geistigem Eigentum in Bezug auf die Inhalte ist. Mit dem Schreiben gewährt der Content Creator der Gesellschaft, auch gemäß Artikel 10 des italienischen Zivilgesetzbuches und gemäß den Artikeln 96 und 97 des italienischen Gesetzes 633/1941, das ausschließliche Recht, die Inhalte zu nutzen, zu veröffentlichen und zu verbreiten und die besagten Rechte an Geistigem Eigentum für die in Artikel 3 des Schreibens genannte Dauer auf jede Art und Weise (einschließlich, nur als Beispiel, über das Internet, paid media und earned media, soziale Kanäle usw.) und in jedem Gebiet, auch in Form von Kürzungen oder Anpassungen, zu nutzen, um die Produkte und Marken der Gesellschaft zu bewerben.
- Der Content Creator darf die Inhalte und/oder andere Inhalte, die im Rahmen des Schreibens erstellt wurden, nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Gesellschaft verwenden, weitergeben oder anderweitig offenlegen.
- In jedem Fall ist es für beide Parteien ausgeschlossen, die Inhalte und/oder anderen Inhalt, die/der im Rahmen des Schreibens erstellt wurde(n), in Printmedien (d.h. gedruckten Zeitungen), auf Plakaten, im Fernsehen oder auf Flyern zu verwenden.
- Verhaltenspflichten
- Der Content Creator erkennt die Bedeutung der Aufrechterhaltung des hohen Standings des Images, des Prestiges und des Rufs der Gesellschaft, der Marke und der Produkte an und verpflichtet sich daher, den Auftrag in einer Weise zu erfüllen, die dem von der Gesellschaft geforderten Standings entspricht. Der Content Creator muss daher - auch außerhalb der Ausführung des Auftrags - jede Handlung unterlassen, die dem Image, dem Prestige und/oder dem Ruf der Gesellschaft, der Marke und der Produkte schaden kann, wie beispielsweise, aber ohne Einschränkung darauf, Verhaltensweisen, die als sozial unsittlich gelten oder in jedem Fall gegen das Gesetz, die öffentliche Ordnung und die guten Sitten verstoßen, Drogenkonsum, Gewalttaten (insbesondere, wenn sie häuslich und/oder gegen Minderjährige gerichtet sind und/oder auf Alkohol- und/oder Drogenmissbrauch zurückzuführen sind), Alkohol am Steuer, Begehung von Straftaten usw.
- Bildverwertungsrechte
- Der Content Creator sichert zu und gewährleistet, dass er der alleinige Inhaber seiner Rechte am Bild ist.
- Mit dem Schreiben gewährt der Content Creator der Gesellschaft, auch gemäß Artikel 10 des italienischen Zivilgesetzbuches und gemäß den Artikeln 96 und 97 des italienischen Gesetzes 633/1941, das ausschließliche Recht, die genannten Rechte am Bild, beschränkt auf die Inhalte und andere Inhalte, die in Ausführung des Schreibens für die Gesellschaft erstellt wurden, für die in Artikel 3 des Schreibens angegebene Dauer und ohne territoriale Begrenzung auf jede Art und Weise zu verwerten (einschließlich, beispielsweise, aber ohne Einschränkung darauf über das Internet, paid media und earned media, soziale Kanäle, usw.). Der Content Creator genehmigt auch die Speicherung der Inhalte in den Computerdateien der Gesellschaft.
- Der Content Creator verfügt über volle Autonomie bei der Auswahl der Orte, an denen die Inhalte erstellt werden; dies unter der Voraussetzung, dass diese Orte in jedem Fall für die Erstellung der Inhalte geeignet sein müssen und dass der Content Creator dazu verpflichtet ist, alle für die Verwertung der diese Orte zeigenden Bilder erforderlichen Genehmigungen oder Erlaubnisse einzuholen.
- Der Content Creator erklärt sich damit einverstanden und ist dafür verantwortlich, die Einwilligung zur Verarbeitung von Daten und zur Verwendung von Bildern von Minderjährigen von allen Personen einzuholen, die die elterliche Verantwortung für diese tragen, und er garantiert, dass er zum Zeitpunkt der Übermittlung der betreffenden Inhalte an die Gesellschaft diese Einwilligungen erhalten hat.
- Der Content Creator erklärt sich damit einverstanden, die Gesellschaft zu verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten von jeglicher Haftung, Kosten und Ausgaben, die der Gesellschaft im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter entstehen, die in irgendeiner Weise direkt und/oder indirekt verbunden sind mit der ausschließlichen Nutzung der Rechte am Bild und im Allgemeinen der Inhalte (einschließlich, aber ohne Einschränkung darauf, die Rechte am Bild Dritter, die darin abgebildet sind) durch die Gesellschaft zur Bewerbung der Produkte gemäß den im Schreiben festgelegten Bedingungen oder die vom Content Creator verursacht werden durch die Verletzung einer der Verpflichtungen, Garantien und Zusicherungen, die dem Content Creator durch das Schreiben auferlegt werden.
- Vertraulichkeit
- Der Content Creator erkennt an, dass er in Anbetracht der Verhandlung und Ausführung des Schreibens Zugang zu Vertraulichen Informationen der Gesellschaft, ihrer Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter und Kooperationspartner haben kann und mit diesen in Berührung kommt, und er verpflichtet sich, diese Informationen streng vertraulich zu behandeln und daher der Geheimhaltungspflicht zu unterliegen (auch gemäß und im Sinne von Artikel 98 des italienischen Gesetzesdekrets Nr. 30 vom 10. Februar 2005). Insbesondere ist der Content Creator nur berechtigt, die Vertraulichen Informationen in dem Umfang zu nutzen, der für die Durchführung des Auftrags im Rahmen des Schreibens während der Laufzeit des Schreibens erforderlich ist, und er hat bei Beendigung des Schreibens, gleich aus welchem Grund, die Nutzung der Vertraulichen Informationen unverzüglich einzustellen. Der Content Creator ist daher nicht berechtigt, Unterlagen, Nachrichten und Informationen, die er im Rahmen des Auftrages erfahren oder erlangt hat und die die Gesellschaft, ihre Lieferanten, Kunden, Mitarbeiter und Kooperationspartner direkt oder indirekt betreffen könnten, an Dritte weiterzugeben und/oder Dritten zur Kenntnis zu bringen oder sie erwerben zu lassen und/oder auf eigene Rechnung oder zum Nutzen Dritter zu verwenden.
- Vergütung
- Der Klarheit halber wird festgehalten, dass der Content Creator seine Tätigkeit selbständig ausübt und alle Lasten und Kosten ausschließlich selbst trägt sowie dass er -außer dem in Artikel 6 des Schreibens Vereinbarten- keine weiteren Ansprüche gegenüber der Gesellschaft hat. Zwischen den Parteien besteht Einigkeit darüber, dass jegliche Verpflichtung, die mit der sozialversicherungsrechtlichen Stellung des Content Creators zusammenhängt, und damit auch die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und Versicherungsgebühren, ausschließlich von diesem selbst zu tragen ist.
- Die Gesellschaft haftet in keiner Weise für Schäden, die dem Content Creator oder Dritten im Rahmen der Erfüllung des Schreibens entstehen.
- Verarbeitung personenbezogener Daten
- Der Content Creator erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Gesellschaft seine personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Klausel, der Verordnung (EU) 2016/679 sowie in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der in Artikel 13 der Verordnung (EU) 2016/67 genannten und ihm in einem separaten Dokument zugestellten Informationsschrift, die vollständig in das Schreiben als integraler und wesentlicher Bestandteil des Schreibens aufgenommen wird, nutzt, erhebt, verarbeitet, offenlegt und speichert.
- Ausdrückliche Aufhebungsklausel
- Unbeschadet anderer gesetzlich vorgesehener Rechtsbehelfe kann die Gesellschaft das Schreiben gemäß und im Sinne von Artikel 1456 des italienischen Zivilgesetzbuches mit sofortiger Wirkung durch einfache schriftliche Mitteilung dahingehend, von dieser ausdrücklichen Aufhebungsklausel Gebrauch machen zu wollen, aufheben, falls der Content Creator:
- eine seiner Verpflichtungen aus den Artikeln 1, 2 und 3 des Schreibens verletzt; oder
- gegen eine seiner Verpflichtungen aus den Ziffern 3.3, 4, 5 und 6 der AGB verstößt; oder
- gegen eine seiner Zusicherungen und Garantien gemäß Artikel 3 und 4 des Schreibens oder Ziffern 3.2, 5.1 und 5.4 der AGB verstößt;
- das Schreiben und die damit verbundenen Pflichten und/oder Rechte ganz oder teilweise abtritt (unbeschadet der Unwirksamkeit solcher Abtretungen).
- Unbeschadet anderer gesetzlich vorgesehener Rechtsbehelfe kann die Gesellschaft das Schreiben gemäß und im Sinne von Artikel 1456 des italienischen Zivilgesetzbuches mit sofortiger Wirkung durch einfache schriftliche Mitteilung dahingehend, von dieser ausdrücklichen Aufhebungsklausel Gebrauch machen zu wollen, aufheben, falls der Content Creator:
- Allgemeine Bestimmungen
- Jede Änderung des Schreibens bedarf der Schriftform und ist von den Parteien zu unterzeichnen.
- Für alle Zwecke des Schreibens wählen die Parteien ihren Wohnsitz an den eingangs in dem Schreiben angegebenen Orten.
- Die Duldung eines Verhaltens, das gegen die Bestimmungen des Schreibens verstößt, durch eine der Parteien stellt keinen Verzicht auf die Rechte dieser Partei dar.
- Weder das Schreiben noch irgendwelche Rechte und Pflichten hieraus dürfen vom Content Creator ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Gesellschaft an Dritte abgetreten oder anderweitig übertragen werden.
- Gemäß Artikel 1462 des italienischen Zivilgesetzbuches darf der Content Creator die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Schreiben in keinem Fall aussetzen oder verzögern.
- Es gilt italienisches Recht. Für alle Angelegenheiten, die von den Parteien in dem Schreiben nicht geregelt werden, gelten die Bestimmungen der Artikel 2222 ff. des italienischen Zivilgesetzbuchs.
- Unbeschadet anderslautender Bestimmungen ist die Haftung der Gesellschaft gegenüber dem Content Creator auf den in Ziffer 6 des Schreibens festgelegten Betrag oder, falls dieser nicht vorhanden ist, auf den Wert des/der von der Gesellschaft an den Content Creator gemäß Ziffer 6 des Schreibens gelieferten Produkts/Produkte beschränkt, es sei denn, es liegt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Gesellschaft vor oder die Haftung kann nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden.
- Für alle Streitigkeiten, die sich zwischen den Parteien im Zusammenhang mit dem Schreiben ergeben, ist ausschließlich das Gericht von Mailand zuständig, unter ausdrücklichem Ausschluss der Zuständigkeit jedes anderen alternativen oder konkurrierenden Gerichts.